Allgemeine Geschäftsbedingungen (agb)
Allen Aufträgen, die uns erteilt werden, liegt diese schriftliche Vereinbarung zugrunde. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns auch dann nicht bindend, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung wird der Auftrag schriftlich von der Agentur bestätigt und gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. Wir halten uns bis zu 4 Wochen an unser Angebot. Eine Auftragserteilung an uns, die aufgrund unseres Angebots zustande kommt, erlangt Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsbestätigung. Offensichtliche Kalkulationsfehler berechtigen uns grundsätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw. bei Feststellung eines Kalkulationsfehlers während der Auftragsproduktion oder im nachhinein erklärt sich der Käufer, gegen entsprechende Nachweise unsererseits, mit Preisanhebungen bzw. Nachbelastungen einverstanden. Lieferung ab Werk + MwSt.
2. Lieferzeit
Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, als auch im fremden, durch höhere Gewalt usw. verursacht, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Bei Lieferungsverzug hat der Auftraggeber in allen Fällen eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Folgeschäden oder Ersatz für entgangenen Gewinn, resultierend aus einer verspäteten Lieferung, gleich mit welchem Medium übermittelt, gehen nicht auf unser Obligo.
3. Lieferbedingungen
Die Lieferung von Werbemitteln, Vorlagen oder Daten erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Mehr- oder Minderlieferungen gelten die Bedingungen der Druckindustrie.
4. Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Unsere Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt zu 1/3 bei Auftragserteilung, Rest bei Fertigstellung. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei längerfristigen Aufträgen (ab 2 Monate Laufzeit nach Auftragserteilung) werden weitere Abschlagszahlungen berechnet. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5. Druckfreigabe
Sämtliche Manuskripte, sonstige Vorlagen, Reinzeichnungen, Ausdrucke und Kontrolldaten sind vom Auftraggeber auf formale und sonstige Fehler zu überprüfen und druckreif zurückzugeben. Änderungen, die nach Erstellung der Reinzeichnung vorgenommen werden, sind Autorenkorrekturen und werden gesondert berechnet.
6. Präsentation
Unserer Zustimmung bedürfen jegliche, auch teilweise verwendete, vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht. Das gilt ebenfalls für die Inanspruchnahme unserer erarbeiteten Vorschläge, auch in veränderter Form, wenn diese im bisherigen Auftritt des Auftraggebers keine Verwendung gefunden haben. Das entrichtete Präsentationshonorar erlaubt nicht zwangsläufig die Verfügung über unsere Leistungen. Wenn nicht genehmigte Präsentationen, auch in abgeänderter Form, für eigene Zwecke und/oder an Dritte weitergegeben werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe von 30.000 € zu zahlen.
7. Haftung seitens der Agentur
7.1 Sorgfaltspflicht in Wettbewerbsfragen
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Die Agentur hat die rechtliche Zulässigkeit und die werbefachliche künstlerische sowie ethische Vertretbarkeit der von ihr entwickelten Gestaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung der Agentur für die Verletzung fremder Rechte besteht nur dann, wenn die Agentur schuldhaft gehandelt hat. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftraggeber der von der Agentur in der Präsentation per Rechtsgutachten mitgeteilten Bedenken die von der Agentur gestaltete, danach von Dritten beanstandete Werbung zum Einsatz freigegeben hat. Die wettbewerbsrechtliche Verantwortung (Haftung) gegenüber Dritten liegt demgemäß beim Auftraggeber, der im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur auf die Agentur Rückgriff nehmen kann. Die Agentur haftet nicht für Angaben über die Vertragsprodukte, die ihr für Durchführung ihrer Aufgaben vom Auftraggeber gemacht werden, besonders nicht für Eigenschaften der Produkte.
7.2 Mängelhaftung und Nichterfüllung
Die Agentur lässt bei der Durchführung der ihr übertragenen Arbeiten die übliche kaufmännische Sorgfalt und Vorsicht walten, um den Auftraggeber vor Verlusten oder Schlecht- oder Nichterfüllung bzw. Verzug von Verpflichtungen der Werbeträger oder der Lieferanten von Werbemitteln zu schützen. Diese gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur, es sei denn, die Agentur bedient sich ihrer zur Erfüllung eigener zusätzlich übernommener Aufgaben.
8. Eigentums- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt die ausschließlichen und übertragbaren Nutzungsrechte am Urheberrecht für alle von der Agentur gefertigten Arbeiten und Entwürfe mit der vollständigen Zahlung für die Einsatzdauer des Werbemittels, bzw. für 24 Monate. Jede darüber hinaus gehende Verwendung, insbesondere der Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
9. Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich über alle Geschäftsvorgänge, Pläne, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deggendorf.
Stand: 10/2010